Innerhalb Ihrer Eigentümergemeinschaft sind folgende Versicherungen in der Regel abgedeckt:
- Wohngebäudeversicherung (z.B. Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden, Elementarschäden optional)
- Hausbesitzerhaftpflicht (Verkehrssicherungspflicht – z.B. wenn der Winterdienst nicht erledigt wurde oder die Beleuchtung unzureichend ist)
Nicht versichert sind dagegen eindringendes Regen- und Schmutzwasser.
Wir empfehlen daher eine Wohnungshaftpflicht für vermietetes Wohneigentum.
Wichtige Versicherungs-Informationen
- Mieter*innen sollten eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Schäden abdeckt, welche Mieter*innen an der Mietsache verursacht (z.B. Sprung im Waschbecken, etc.)
- Schäden am Hausrat des Mieters sollten durch dessen eigene Hausratversicherung abgedeckt sein
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